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Franz Schlegelberger

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Prof. Dr. Franz Schlegelberger (* 23. Oktober 1876 in Konigsberg in Preussen; † 1970) war Staatssekretar im Reichsministerium der Justiz (RMJ) und Justizminister in der Zeit des Nationalsozialismus. Er war einer der Angeklagten im Nurnberger Juristen-Prozess. Nach wie vor ist auch ein Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) nach ihm benannt.

Table of contents
1 Leben
2 Nach 1945
3 Werke
4 Dokumentation
5 Weblinks

Leben

Schlegelberger war Sohn einer protestantischen Kaufmannsfamilie in Konigsberg. Er studierte Rechtswissenschaft in Konigsberg und Berlin. An der Universitat Leipzig 1899 zum Doktor der Rechte und legte 1901 die grosse juristische Staatsprufung ab. Er wurde zuerst Gerichtsassesor beim Amtsgericht Konigsberg. 1904 wurde er Landrichter in Lyck. 1908 kam er ans Landgericht Berlin und im gleichen Jahr als Hilfsrichter zum Kammergericht Berlin berufen. 1914 wurde er zum Kammergerichtsrat in Berlin ernannt, wo er bis 1918 blieb.

Wahrend des Ersten Weltkriegs, vom 1. April 1918 an, wurde er Hilfsarbeiter im Reichsjustizamt. Am 1. Oktober 1918 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat. Die Ernennung zum Minsiterialdirektor im Reichsjustizmionisterium kam 1927.

Schlegelberger unterrichtete seit 1922 an der juristischen Fakultat der Universitat von Berlin als Honorarprofessor.

Am 10. Oktober 1931 wurde er zum Staatssekretar im Reichsjustizministerium unter Justizminister Franz Gurtner ernannt und behielt diese Stellung bis zum Tod 1941 von Gurtner. Am 30. Januar 1938 tritt er in die NSDAP ein.

Zu seinen zahlreichen Tatigkeiten in dieser Zeit gehorte der Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung einer neuen Landeswahrung um die Hyperinflation der Reichsmark zu beenden. Er unterschreibt in Vertretung des Reichsminsters der Justiz mit dem Datum vom 29. Marz 1939 die Vierte Verordnung zur Ausfuhrung des Reichsjagdgesetzes (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 643), bezuglich der Anderung von Artikel 6 : 'Im §24 erhalt der Absatz 1 folgende Fassung: '(1) Juden erhalten keinen Jagdschein' '.

Nach dem Tod von Franz Gurtner 1941 wurde Franz Schlegelberger fur die Jahre 1941 und 1942 kommissarischer Reichsminister der Justiz, gefolgt von Otto Thierack. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt am 24. August 1942 erhielt Schlegelberger von Hitler eine Dotation von 100.000 RM. Im Jahr 1944 gewahrte ihm Adolf Hitler das Privileg, fur die geschenkten 100 000 RM ein Gut zukaufen, was sonst nur landwirtschaftlichen Fachleuten zugestanden wurde.

Von Schlegelberger stammt die Polenstrafrechtsverordnung, durch die Polen fur das Abreissen von Plakaten mit dem Tode bestraft wurden. In seiner Amtszeit stieg die Zahl der Todesurteile stark an.

Nach 1945

In den Nurnberger Juristenprozessen war Schlegelberger einer der Hauptangeklagten. In der Urteilsbegrundung heisst es:'...., dass Schlegelberger Hitlers Anmassung bei der Machtergreifung unterstutzte, uber Tod und Leben zu entscheiden unter Missachtung selbst des Scheins eines Gerichtsverfahrens. Durch seine Ermahnungen und Anweisungen trug Schlegelberger zur Zerstorung der richterlichen Unabhangigkeit bei. Seine Unterschrift unter den Erlass vom 7. Februar 1942 burdete dem Justizministerium und den Gerichten die Verfolgung, Verhandlung und Verfugung uber die Opfer von Hilers 'Nacht-und-Nebel-Erlass' auf. Dafur muss er in erster Linie die Verantwortung tragen.

Er war der Einrichtung und Unterstutzung von Verfahren zu einer grossangelegten Verfolgung von Juden und Polen schuldig. Seine Gedanken uber die Juden waren weniger brutal als die seiner Kollegen. Aber man kann sie niemals als menschlich bezeichnen. Als das Problem der sogenannten 'Endlosung der Judenfrage' zur Erorterung stand, ergab sich die Frage, was mit den Halbjuden geschehen solle. Die Verschleppung der von Volljuden nach dem Osten war damals in ganz Deutschland in vollem Gange. Schlegelberger wollte dieses System nicht auf Halbjuden ausdehnen'.

Um den Halbjuden die Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager zu ersparen, schlagt er in einem Brief vom 4. April 1942 (siehe Dokumentation) an den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers vor, den Halbjuden die Wahl zwischen Deportation oder Sterilisierung zu geben. Er wurde wegen Verschworung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit am 4. Dezember 1947 zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Februar 1951 wurde Schlegelberger wegen Haftunfahigkeit entlassen. Danach bezog er jahrelang eine Pension von 2894 Mark (vgl. das damalige Durchschnittseinkommen von 535 Mark).

Siehe auch: Juristen-Prozess

Werke

  • Das Landarbeiterrecht. Darstellung des privaten und offentlichen Rechts der Landarbeiter in Preussen., Berlin., C. Heymann 1907.
  • Kriegsbuch. Die Kriegsgesetze mit der amtlichen Begrundung und der gesamten Rechtsprechung und Rechtslehre, Samtliche Kriegsgesetze und Kriegsverordnungen des Bundesrats und des Reichskanzlers und amtliche Begrundung nebst den wesentlichsten Ausfuhrungsbestimmungen sowie der gesamte Stoff, der durch Rechtsprechung und Rechtslehre beigebracht ist. Systematische Ordnung: Sonderrecht der Kriegsteilnehmer, Geltendmachung von Anspruchen wahrend der Kriegszeit, Finanzgesetze, Vergeltungsmassregeln, Heeresversorgung, Verkehrsbeschrankungen, etc. -Berlin , Vahlen 1918 (mit Georg Guthe)
  • Freiwillige Gerichtsbarkeit, Heft 43, Berlin 1935 Industrieverlag Spaeth & Linde 22 Seiten, Aus der Studienanweisung am Anfang der Sammlung: 'Die Aufgabe dieses Werkes besteht darin, den deutschen Beamten Sinn und Wesen des nationalsozialistischen Staates nahezubringen und ihm praktisch dabei zu helfen, seine vielseitigen Obliegenheiten und Pflichten aus nationalsozialistischem Geist heraus erfullen. Das Werk will nicht nur gelesen, sondern Seite fur Seite, Kapitel fur Kapitel durchgearbeitet werden, sodass sein Inhalt ganz in den geistigen und gefuhlsmassigen Besitz dessen ubergeht, der sich diesem Studium unterzieht.' - Aus dem Geleitwort von Reichsinnenminister Wilhem Frick: 'Das Werk hat, wie mir berichtet wird, bei den deutschen Beamten und Behordenangestellten vollen Anklang gefunden und ist von allen Seiten mit Recht als ein hervorragendes Schulungsmittel bezeichnet worden. Ich wunsche dem Werk, das eine grosse Anzahl fuhrender Parteigenossen zu seinen Mitarbeitern zahlt und deshalb besonders geeignet ist, den Beamten und Behordenangestellten das nationalsozialistische Gedankengut uber die Grundlagen, den Aufbau und die Wirtschafsordnung des Dritten Reiches zu vermitteln, auch fur den bevorstehenden Neudruck vollen Erfolg'. - Aus dem Geleitwort von Albert Forster (Staatsrat, Gauleiter von Danzig, Leiter der Reichsberufsgruppen in der Deutschen Arbeitsfront): 'Das vorliegende Werk fur den deutschen Beamten ist auch fur die deutschen Behordenangestellten von grosster Bedeutung. Sie spielen neben den Beamten in allen Zweigen der Verwaltung eine nicht unbedeutende Rolle. Im Zeitalter des Liberalismus, in dem Standesdunkel und Klassenkampf an der Tagesordnung waren, ist immer versucht worden, Gegensatze zwischen Beamten und Behordenangestellten kunstlich zu schaffen. Der nationalsozialistische Staat hat durch die Schaffung der Volksgemeinschaft auch diesem Unfug ein Ende bereitet'
  • Gesetz uber die Aufwertung von Hypotheken und anderen Anspruchen vom 16. Juli 1925, Berlin, Dahlen, 1925. (Mitautor: Rudolf Harmening)
  • Zur Rationalisierung der Gesetzgebung., Berlin, Vlg. Franz Vahlen, 1928
  • Jahrbuch des Deutschen Rechtes., mit Leo Sternberg, 26. Jahrgang, Bericht uber das Jahr 1927, Vahlen, Berlin, 1928
  • Das Recht der Neuzeit. Ein Fuhrer durch das geltende Recht des Reichs und Preussens seit 1914 mit Werner Hoche, Berlin: Franz Vahlen 1932.
  • Rechtsvergleichendes Handworterbuch fur das Zivil- und Handelsrecht des In- und Auslandes - 4. Bd.: Gutergemeinschaft auf Todesfall - Kindschaftsrecht, Berlin Franz Vahlen, 1933
  • Die Zinssenkung nach der Verordnung des Reichsprasidenten vom 8. Dezember 1931, Mit einer Einfuhrung und kurzen Erlauterungen von Dr. Dr. F. Schlegelberger, Staatssekretar im Reichsjustizministerium, Franz von Dahlen, Berlin 1932
  • Das Recht der Neuzeit. Vom Weltkrieg zum nationalsozialistischen Staat. Ein Fuhrer durch das geltende Recht des Reichs und Preussens von 1914 bis 1934., Berlin: Franz Vahlen 1934.
  • Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Koln, Heymanns 1952.
  • Das Recht der Gegenwart. Ein Fuhrer durch das in Deutschland geltende Recht als Herausgeber, Berlin und Frankfurt a. M., Franz Vahlen Verlag 1955
  • Seehandelsrecht. Zugleich Erganzungsband zu Schlegelberger, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, Berlin, Vahlen, 1959.(mit Rudolf Liesecke)
  • Kommentar zum Handelsgesetzbuch in der seit dem 1. Oktober 1937 geltenden Fassung (ohne Seerecht). Erlautert von Ernst Gessler, Wolfgang Hefermehl, Wolfgang Hildebrandt, Georg Schroder, Berlin, Vahlen, 1960; 1965; 1966.

Dokumentation

Schlegelberger schlagt eine Sterilisierung der Halbjuden in einem Brief an den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers vom 5. April 1942 vor:

Die Massnahmen fur die Endlosung der Judenfrage sollten sich daher nur auf die Volljuden und 
judischen Mischlinge ersten Grades erstrecken, gegenuber Mischlingen zweiten Grades aber 
ausnahmsweise ausser Betracht bleiben. Wegen der Behandlung der judischen Mischlinge ersten Grades
schliesse ich mich der vom Reichsminister des Inneren in seinem Schreiben vom 16. Februar 1942
vertretenen Auffassung an, dass namlich die Verhinderung der Fortpflanzung dieser Mischlinge ihrer
Gleichschaltung mit den Volljuden und der hiermit verbundenen Abschiedbung vorzuziehen ist.
Dem wurde es entsprechen, dass die Abschiebung bei denjenigen Halbjuden von vornherein ausscheidet,
die nicht mehr fortpflanzungsfahig sind. Ein volkisches Interesse an der Losung der Ehe zwischen
einem solchen Haljuden und einem Deutschblutigen besteht nicht. Den fortpflanzungsfahigen Halbjuden
sollte die Wahl gelassen werden, sich der Unfruchtbarmachung zu unterziehen oder in gleicher Weise
wie Juden abgeschoben zu werden.      


Schlegelberger zeigt bei der Anordnung der Todesstrafe Adolf Hitler gegenuber treue Gefolgschaft:

Der Reichsminister der Justiz                                               Berlin, 29. 10. 1941
Mit der Fuhrung des Geschafts
beauftragt
III g 143454/41

An den
Herrn Reichsminister und
Chef der Reichskanzlei
Berlin W 8
Vossstrasse 6
Betrifft: Strafsache gegen den Juden Luftglass
            (nicht Luftgas) Sg. 12 Js 340/41
            der OStA. in Kattowitz
            -Rk. 15506 B vom 25. Oktober 1941 - 1b
Sehr geehrter Herr Reichsminister Dr. Lammers!
Auf den mir durch den Herrn Staatsminister und Chef der Prasidial-
kanzlei des Fuhrers und Reichskanzlers ubermittelten Fuhrerbefehl vom
24. Oktober 1941 habe ich den durch das Sondergericht in Kattowitz zu
2 1/2 Jahren Gefangnis verurteilten Juden Markus Luftglass der Geheimen
Staatspolizei zur Exekution uberstellt.

                                                        Heil Hitler!
                                                             Ihr
                                                       sehr ergebener 
                                                       Schlegelberger

Weblinks

  • Legal Order as Motive and Mask: Franz Schlegelberger and the Nazi Administration of Justice, auf Englisch (http://www.historycooperative.org/journals/lhr/18.2/nathans.html)
  • Aussage Schlegelbergers vor dem Nurnberger Tribunal, auf Englisch (http://www.kat.gr/kat/history/Txt/Gl/Nur/WarCriminals.htm)

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