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rubriek KFZ versicherung

 


Welchen Beruf üben Sie aus?
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind, können Sie sich privat krankenversichern, ohne dass Sie Einkommensgrenzen beachten müssen. Sind Sie Arbeitnehmer können Sie sich privat versichern, wenn Ihr Einkommen über der sog. Pflichtversicherungsgrenze liegt. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt in den alten, wie in den neuen Bundesländern bei EUR 46.800,- pro Jahr. Umgerechnet auf ein monatliches Bruttoeinkommen entspricht das EUR 3.900,-.Beachten Sie, dass auch 13. und 14. Monatsgehälter mitgezählt werden.Beihilfeberechtigte können sich ebenfalls privat versichern, ohne Einkommensgrenzen beachten zu müssen. Viele Gesellschaften bieten hierfür spezielle Beihilfeergänzungstarife an. Für Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre, die sich wie alle anderen Freiberufler privat versichern können, bieten ebenfalls viele Gesellschaften spezielle Tarife an. Sind Sie gesund?
Jede private Krankenversicherung führt bei Vertragsabschluß eine Gesundheitsprüfung durch. Dazu müssen Sie im Versicherungsantrag ein paar Fragen beantworten. Ihr zukünftiger Versicherer will z.B. Erkrankungen in den vergangenen Jahren, Kuraufenthalte oder durchgeführte Zahnbehandlungen wissen. Wenn gravierende Vorerkrankungen vorhanden sind, kann die Versicherungsgesellschaft entweder einen Risikozuschlag auf den Beitrag verlangen, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag auch ganz ablehnen. Sollten Sie hierzu konkrete Fragen haben, klären wir diese gerne für Sie. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Spezialisten; nicht alle Gesellschaften beurteilen die Risiken gleich.

Für mehr information über KFZ versicherung: Gesetzliche Krankenkassen





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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